Trends und Themen
Etikettenschwindel
von Laelia Kaderas
Kein Pollen aus genveränderten Pflanzen – Schluss mit „wabenecht“
Honig, der Pollen von genetisch veränderten Pflanzen enthält, darf in Europa nicht in Umlauf gebracht werden.
Freude bei Verbrauchern und Imkern: Honig, der Pollen aus einem genetisch veränderten Organismus (GVO) enthält, gilt als „aus GVO hergestelltes Lebensmittel“. Pollen sei Bestandteil des Produkts, kein Zusatz. Deshalb darf ein solcher Honig nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. September 2011 nicht in den Verkehr gebracht werden. Zumindest nicht ohne vorherige Zulassung. Gegen den Anbau der genetisch veränderten Maissorte MON 810 hatten deutsche Imker bereits 2007 Klage erhoben – zum Schutz der Bienen und des Honigs.
Der zweite Sieg, deutschlandweit: „Kalt geschleudert“ und „wabenecht“ dürfen auf dem Etikett nicht mehr verwendet werden. Diese Begriffe sind für Honig keine Qualitätsmerkmale – sie täuschen sie nur vor, so die Begründung.
Seit Jahren setzen sich deutsche Imker dafür ein, dass die Leitsätze für Honig des Deutschen Lebensmittelbuchs überarbeitet werden. Erstmals seit 1977 ist jetzt eine neue Fassung rechtsgültig.
Honigbienen lagern ihre gesammelte Ausbeute immer in Wabenzellen ein. Honig ist so von Natur aus „wabenecht“, teilt der aid mit. Und: Damit er keinen Schaden nimmt, kann Honig nur bei Temperaturen von 25 bis 28 Grad Celsius geschleudert werden. Das gilt als „kalt geschleudert“ und ist gängige Praxis unter Imkern. Über die Behandlung des Honigs nach dem Schleudern sagt der Begriff allerdings nichts aus. Er ist daher für den Verbraucher irreführend.
Nach den neuen Richtlinien können besonders schonend geerntete und behandelte Honige den Zusatz „Auslese“, „feine Auslese“, „feinste Auslese“, „extra feine Auslese“ oder „Premium“ tragen. Bestimmte Kriterien wie ein Wassergehalt von unter 18 Prozent oder eine gewisse Enzymaktivität müssen dann jedoch erfüllt sein.
Die Leitsätze für Honig des Deutschen Lebensmittelbuchs ergänzen die Honigverordnung von 2004.
Was die Qualität von Honig ausmacht, können Sie in der Neufassung der Leitsätze und in der Honigverordnung nachlesen.
